Allgemeine Mietbedingungengungen für die Fotobox in Duibsurg, Düsseldorf, Mülheim, Essen

Allgemeine Mietbedingungen

Hier findet ihr die Allgemeine Mietbedingungen für die Fotobox in Duibsurg, Düsseldorf, Mülheim, Essen

2. Allgemeines und Vertragspartner

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen von fbooth.com ( Fotobox in Duibsurg, Düsseldorf, Mülheim, Essen ) – Christoph Heckmann (nachfolgend Vertragspartner genannt), gelten für die Miete des Mietgegenstands der im Abschnitt 8 beschrieben ist.
  2. Die nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Mietbedingungen abweichende Mietbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vertragspartner stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu. Es steht dem Vertragspartner ebenfalls zu etwas anderes zu vereinbaren.
  3. Die hier aufgeführten Allgemeinen Mietbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Mietverträge zwischen den Vertragsparteien, ebenfalls für den Fall, dass beide Unternehmer sind. Auf Wunsch des Mieters können die Allgemeinen Mietbedingungen übersandt werden.
  4. Der Mieter ist Verbraucher, soweit der Zweck der Miete nicht überwiegend einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
    Jede natürliche, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft ist Unternehmer, die zu Vertragsabschluss, in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Beginn und Ende der Mietzeit – Nutzung innerhalb der Mietzeit

  1. Die Mietzeit beginnt mit der Überlassung des Mietgegenstands an den Mieter. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgegenstands an den Vertragspartner, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  2. Der Mieter ist ausschließlich berechtigt, den Mietgegenstand an dem, dem Vertragspartner im Vorfeld mitgeteilten, Termin (reservierter und gebuchter Termin) zu nutzen.
  3. Ist eine Mietzeit nicht festgelegt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften ordentlich kündigen.
  4. Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigen Gründen außerordentlich fristlos kündigen.
  5. Eine Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
  6. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

4. Mietzahlung – Zahlungsarten – keine Kaution

  1. Für die Dauer der Mietzeit ist der Mieter zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet. Der Mietpreis ergibt sich aus der Dauer der Miete und dem gebuchten Paket bzw. Optionen.
    Nach Annahme des Angebots durch den Vertragspartner, muss der Mieter spätestens bis zum 14. Tag bezahlen.
  2. Die Zahlungsmöglichkeit sind auf der Website des Vertragspartners mitgeteilt.
    Alle Zahlungsmöglichkeiten, weitere Hinweise und Informationen findet der Mieter auf der Website des Vertragspartners unter diesem Link: Bezahlung
  3. Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/ oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten.
    Der Mieter hat die Möglichkeit, zusätzliche Optionen kostenpflichtig zu bestellen.
  4. Der Mieter schuldet keine Mietsicherheit/Kaution.
  5. Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer Verringerung des Mietpreises. Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten.

5. Unvollständige Leistungserbringung

  1. Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens Vertragspartner (technische Fehlfunktion, o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

6. Stornierung

  1. Verlangt der Mieter die Stornierung des Vertrages, werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
    1. Stornierung bis zum 28. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 10 % des Mietpreises brutto;
    2. Stornierung vom 27. bis 15. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 50 % des Mietpreises brutto;
    3. Stornierung vom 14. bis 7. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 80 % des Mietpreises brutto.
    4. Ab dem 6. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin hat der Mieter kein Stornierungsrecht mehr.
  2. Es steht dem Mieter frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    Ebenfalls hat der Vertragspartner das Recht nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
  3. Die sich aus Ziffer 6.1 und Ziffer 6.2 ergebenden Regelungen gelten nicht, wenn der Mieter wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

7. Mietgegenstand (Fotobox)

  1. Der Vertragspartner vermietet die auf der Website dargestellte Fotobox / Fotobooth / Fotoautomat.
    Dieser besteht, abhängig von dem gebuchten Paket, aus einer Spiegelreflex-Kamera, einem Touchscreen, einem Studioblitzlicht, einer Fernbedienung, optionalen Requisiten und einem optionalen Hintergrundsystem.

8. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vertragspartners. Das gilt insbesondere für nicht verwendetes Druckmaterial (Farbbänder und Fotopapier).
    Erst durch den vorgesehenen Ausdruck geht das bedruckte Material in das Eigentum des Mieters über.
  2. Zur Leistungserbringung ist es notwendig, dass die geschossenen Fotos zusätzlich zum USB-Stick im internen Speicher der Fotobox verbleiben. Diese werden nicht regulär ausgelesen und automatisch nach Rückkehr des Mietgegenstandes (Fotobox) gelöscht.
    Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenspeicherung einverstanden.

9. Datenschutzhinweise

  1. Die Datenschutzhinweise von fbooth.com finden sich unter folgendem Link: Datenschutzhinweise

10. Haftung des Vertragspartners

  1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vertragspartners für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen.
  2. Schadenersatzansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.
    Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Mieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vertragspartners beruhen.
    Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vertragspartner nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.

11. Referenzverwendung

  1. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, sein Logo und/oder seine Marke und/oder sein Firmenname als Referenz auf Webseite vom Vertragspartner verwendet werden darf.
  2. Der Mieter kann diese Referenzverwendung jederzeit durch schriftlich widerrufe (z.B. per E-Mail, Kontaktformular oder per Post).
    Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Referenzverwendung nicht berührt. 
    Der Vertragspartner verpflichtet sich nach Zugang des Widerrufs, die verwendete Marke und/oder das verwendete Logo und/oder den verwendeten Firmennamen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht mehr zu nutzen.
  3. Der Mieter sichert dem Vertragspartner zu, dass die Marke und/ oder das Logo und/oder der Firmenname frei von Rechtsansprüchen Dritter, insbesondere Urheber- oder ähnlichen Schutzrechten, sind.
    Im Falle eines Verstoßes gegen diese Rechte, wird der Vertragspartner von jedweden Ersatzansprüchen freigestellt.

12. Vertragsstrafen bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstands (Verzug)

  1. Im Falle der verspäteten Rückgabe stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Ansprüche zu.
  2. Unbeachtet der Ansprüche aus Ziffer 12.1 behält sich der Vertragspartner vor, nach vorheriger Androhung in Schrift- oder Textform (z.B. Telefax, E-Mail) gegenüber dem Mieter für jeden angefangenen Werktag der verspäteten Rückgabe des Mitgegenstandes eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Euro für den ersten Tag des Verzugs, jeden weitere Tag 50 Euro, zu verlangen.
    Die Vertragsstrafe ist auf den vom Mieter zu ersetzenden Verzugsschaden anzurechnen.

13. Aufrechnung und Zurückbehaltung

  1. Nur wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, kann der Mieter aufrechnen.
  2. Das Leistungsverweigerungsrecht aus § 320 BGB bleibt unberührt.

14. Besondere Pflichten des Mieters bei Unfällen, Diebstahl, Schadensfällen, etc.

  1. Bei einem Schadensfall muss der Mieter, den Vertragspartner und den Versicherer zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen, die den Schadenfalls aufklären können.
  2. Der Mieter ist verpflichtet den Vertragspartner unverzüglich über alle Details eines Diebstahls, Beschädigung oder sonstigem Verlust in schriftlicher Form zu informieren.
  3. Alle zumutbaren Maßnahmen muss der Mieter ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienen.
  4. Der Mieter muss bei Unfällen mit Beteiligung Dritter, insbesondere bei Personenschäden oder einem Diebstahl des Mietgegenstands unverzüglich die Polizei verständigen und hinzuzuziehen.
  5. Bei jeglicher Beschädigung oder bei einem Diebstahl oder einem sonstigen Verlust des Mietgegenstands während der Mietzeit, behält sich der Vertragspartner vor, neben den Wiederbeschaffungskosten in Höhe von 750€ auch Verdienstausfälle in Rechnung zu stellen.

15. Verfügbarkeitsprüfung und Vertragsschluss

  1. Der auf der Website des Vertragspartners beschriebene Mietgegenstand stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern dient zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
  2. Der Mieter muss mittels Webseite eine Anfrage beim Vertragspartner über die Verfügbarkeit des Mietgegenstands zum gewünschten Termin stellen. Nach Verfügbarkeitsprüfung durch den Vertragspartner wird der Mieter über eine mögliche Verfügbarkeit per E-Mail informiert bzw. die Reservierung bestätigt.
  3. Bei Verfügbarkeit des Mietgegenstands zu dem gewünschten Termin und nach entsprechender Bestätigung durch den Vertragspartner, ist der Mietgegenstand für die Dauer von zwei Tagen ab Bestätigung für den Mieter reserviert.
    Binnen dieser Frist hat der Mieter die Möglichkeit, ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrages über diesen Mietgegenstand für den gewünschten Termin abzugeben.
    Nach Ablauf der Frist, erlischt die Reservierung.
  4. Der Mieter kann das Angebot zum Abschluss des Mietvertrages mittels Bezahlung verbindlich abgeben.
    Zum Bestellprozess gelangt der Mieter über einen Hyperlink in der E-Mail, mit der die Reservierung vom Vertragspartner bestätigt wurde bzw. einer separaten Email.
    Alternativ über das Kundenportal.
  5. Der Vertragspartner kann das Angebot des Mieters annehmen, indem er dem Mieter
    1. nach Zugang des Angebots innerhalb von 7 Tagen eine Bestellbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt. Hier gilt der Zugang der Bestellbestätigung beim Mieter als maßgeblich, oder
    2. den Mietgegenstand (Fotobox) überlässt. Hierbei ist der Zugang des Mietgegenstands beim Mieter maßgeblich, oder
    3. nach Abgabe von dessen Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages zur Zahlung auffordert. Nimmt der Vertragspartner das Angebot des Mieters nicht innerhalb von 7 Tagen an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots was zur Folge hat, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
      Der Mietvertrag kommt erst mit Annahme des Vertragspartners zustande.
  6. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
  7. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Daher muss der Mieter sicherzustellen, dass die zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist. Unter dieser Email Adresse müssen die vom Vertragspartner versandten E-Mails empfangen und beantwortet werden können.
    Bei einem Einsatz von SPAM-Filtern durch den Mieter, muss dieser sicherstellen, dass alle vom Vertragspartner versandten E-Mails zugestellt werden können.
  8. Dem Mieter steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular als Muster kann der Mieter unter folgendem Link einsehen und abrufen: Widerrufsbelehrung

16. Rechte und Pflichten des Vertragspartners (Gebrauchsüberlassung)

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen.

17. Rechte und Pflichten des Mieters (Rückgabe – Kosten – Untervermietung – Nutzung u.a.)

  1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand (Fotobox) vereinbarungsgemäß an der von ihm angegebenen Lieferanschrift in Empfang zu nehmen (siehe hierzu auch Ziffer 16.1) und diesen am ersten Werktag nach dem vom Mieter im Vorfeld mitgeteilten Termin zurückzugeben (Ende Mietzeit).
    Diese Rückgabe erfolgt – sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde – durch Übergabe des Mietgegenstands durch den Mieter an den Vertragspartner.
  2. Das Recht zur Selbstabholung des Mietgegenstands bei dem Vertragspartner hat der Mieter nicht.
  3. Der Mietgegenstand darf nur von dem Mieter genutzt werden. Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte zur Nutzung (Ingebrauchnahme) übergeben, es sei denn der Vertragspartner erteilt vorher seine Zustimmung in Schrift- oder Textform. Bereits hiermit erteilt der Vertragspartner seine Zustimmung zur vertragsgemäßen Nutzung des Mietgegenstands durch die Gäste einer etwaigen Veranstaltung, zu deren Anlass der Mieter den Mietgegenstand angemietet hat.
  4. Ein Unternehmer welcher als Mieter auftritt, darf den Mietgegenstand nicht untervermieten.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß zu nutzen.
  6. Die Gebrauchsanweisungen des Vertragspartners muss durch den Mieter befolgen werden.
  7. Kennzeichnungen des Mietgegenstandes (z.B. Aufschriften, Aufkleber und der Gleichen), dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
  8. Der Mieter verpflichtet zu der nachfolgend aufgeführten ordnungsgemäßen Nutzung des Mietgegenstands
    1. Der Mietgegenstand darf ausschließlich in Innenräumen, wind- und wettergeschützten Hütten, Zelten oder in vergleichbaren Räumlichkeiten bzw. Unterständen in Betrieb genommen werden die zugangsbeschränkt sind. Pflicht des Mieters ist es, den Mietgegenstand vor schädlichen Wetter- und Witterungsbedingungen zu schützen.
    2. Es drohen Schäden am Mietgegenstand (Fotobox) und/ oder dessen Funktionsunfähigkeit falls
      1. der Mietgegenstand direktem Sonnenlicht ausgesetzt wird. Dies gilt insbesondere, da in einem solchen Fall die maximale Betriebstemperatur von 40°C überschritten wird.
      2. die Betriebstemperatur des Mietgegenstands, insbesondere des Druckers, zwischen 10°C unterschreitet, oder 40°C überschreitet.
      3. die Luftfeuchtigkeit der Umgebung des Mietgegenstandes zwischen 30% untersteigt, oder 80% übersteigt.
    3. Der Mieter darf den Mietgegenstand nur unter den o.g. Umgebungsbedingungen in Betrieb nehmen und muss Maßnahmen treffen um solche Schäden zu verhindern.
  9. Der Mieter muss mit den unten aufgeführten Dokumenten vertraut sein und müssen diesen Anleitungen entsprechend handeln:
    1. Bedienungsanleitung und
    2. etwaig anderen übersendenden Dokumente zur Nutzung des Mietgegenstandes zu befolgen.
  10. Der Mieter ist zur unverzüglichen Anzeige eines Mangels gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet,
    1. der eine ordnungsgemäße Funktion nicht ermöglich, oder
    2. der zu Mietbeginn bestand, oder
    3. der während der Mietzeit entsteht.
  11. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Funktion des Mietgegenstandes (Fotobox) ist der Mieter verpflichtete sofort die weitere Nutzung zu unterlassen.
    Im Zweifel muss der Mieter den Vertragspartner kontaktieren und sich mit diesem abzustimmen.
  12. Dem Mieter ist es in keiner Weise gestattet den Mietgegenstand zu verändern oder sicherheitsrelevante Funktionen außer Kraft zu setzen.
    Änderungen an dem Mietgegenstand durch den Mieter bedürfen einer vorhergehenden Zustimmung des Vertragspartners in Schrift- oder Textform.
    Der Mieter muss bei Rückgabe des Mietgegenstands den ursprünglichen Zustand widerherstellen.

18. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Änderungen Vereinbarungen und eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
    Der Vorrang der – auch mündlichen – Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Unberührt davon bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

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